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Wann und wie darf ich im
Murtensee fischen? ==> siehe auch Ethik Kodex der Fischer
ohne Patent Das einfache Fischen im Murtensee ist ohne Patent gestattet: mit Patent Für die übrigen Fischerei-Arten benötigen Sie ein
Patent. Seit 01.01.2009 ist dieses nur noch durch den Nachweis der erforderlichen
Ausbildung (Sachkundenachweis - SaNa) erhältlich. Es ist beim Oberamt Murten (im
Schloss) erhältlich. Es kann nur ein Ganzjahrespatent gelöst werden. Hier sind auch die gültigen Fischereivorschriften (Konkordat und
Reglemente) erhältlich. Mindestfangmass und Schonzeiten
Höchstfangzahlen
Fangzeiten
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