Wann und wie darf ich im Murtensee fischen?
(gültig ab 01.01.2010)

==> siehe auch Ethik Kodex der Fischer

 

ohne Patent

Das einfache Fischen im Murtensee ist ohne Patent gestattet:
Mit einer schwimmenden Angel, die mit einem festsitzenden Schwimmer und einem einfachen Angelhaken versehen ist, sowohl vom Ufer aus, selbst im Wasser stehend oder von einem Wasserfahrzeug aus.
Für Kinder unter 14 Jahren mit der Gambe oder mit der Wurfangel; wenn das Kind von einem Wasserfahrzeug aus fischt, muss es von einem Patentinhaber begleitet sein.

mit Patent

Für die übrigen Fischerei-Arten benötigen Sie ein Patent. Seit 01.01.2009 ist dieses nur noch durch den Nachweis der erforderlichen Ausbildung (Sachkundenachweis - SaNa) erhältlich. Es ist  beim Oberamt Murten (im Schloss) erhältlich. Es kann nur ein Ganzjahrespatent gelöst werden. Hier sind auch die gültigen Fischereivorschriften (Konkordat und Reglemente) erhältlich.

Mindestfangmass und Schonzeiten

Fisch Schonzeit Fangmindestmass
(von der Kopfspitze bis zum normal ausgebreiteten Schwanzende)
Forelle 22. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2012 45 cm
Felchen 15. Oktober bis 31. Dezember 30 cm
Hecht 15. März bis 15. April 45 cm
Wels 15. Mai bis 15. Juni 50 cm
Egli   —
Aal   — 50 cm
Bitterling
Krebse
das ganze Jahr

 

Höchstfangzahlen

Pro Tag 70 Egli
5 Hechte, 8 Zander, 10 Felchen, 2 Forellen
Pro Kalenderjahr 1500 Egli
150 Hechte und 20 Forellen

 

Fangzeiten

Sommerzeit 04.00 Uhr — 22.00 Uhr
Winterzeit 06.00 Uhr — 19.00 Uhr

gültige Fischereivorschriften

Konkordat vom 19. Mai 2003 über die Fischerei im Murtensee
Concordat du 19 mai 2003 sur la pêche dans le lac de Morat
Ausführungsreglement vom 24. April 2009 zum Konkordat über die Fischerei im Murtensee
Règlement du 24 avril 2009 d'exécution du concordat sür la pêche dans le lac de Morat
Ausübungsreglement vom 24. April 2009 der Fischerei im Murtensee in den Jahren 2010, 2011 und 2012
Règlement du 24 avril 2009 sur l'exercice de  la pêche dans le lac de Morat en 2010, 2011 et 2012